Laut einem
Bericht des ORF sind in Österreich Klingelton-Abos fürs Handy rechtswidrig, wenn sie von Kindern abgeschlossen werden. Bei Klingelton-Abos bekommt man jeden Monat aufs Neue einen oder mehrere "Top-Klingeltöne" zugeschickt, und hat dementsprechend laufende Kosten. Minderjährige müssen diese Kosten nicht zahlen, da sie zu dieser Form von Geschäftsabschlüssen noch gar nicht berechtigt sind.
Ähnlich scheint die Situation in Deutschland zu sein, so
schreibt das law blog:
Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Das heißt, die Eltern können das Geld zurückverlangen, so lange sie dem Vertrag nicht ausdrücklich zugestimmt haben. [...]
Allerdings werden sich Klingeltonanbieter nicht auf den “Taschengeldparagrafen” berufen können, wenn - wie fast immer - eine Abo-Verpflichtung entsteht.
Daher können sich Eltern die Kosten zurückerstatten lassen. Die Klingelton-Angebote selbst werden massiv im Musikfernsehen beworben, welches sich vorwiegend an Jugendliche richtet.
Dem
Artikel vom ORF zufolge stimmt
Jamba der Möglichkeit der Rückerstattung zu:
Immerhin teilte uns Jamba auch noch mit: "Zudem werden bei Minderjährigkeit oder Fehlbestellungen die Geldbeträge diskussionslos von uns zurück gebucht und erstattet."
Hierbei wird stillschweigend vorausgesetzt, daß die Eltern von dieser Möglichkeit der Rückerstattung überhaupt ersteinmal wissen, und sie auch einfordern.
Siehe auch:
Jamba-Abos abbestellen.
SMS,
Jamba,
Ringtones, Verbraucherschutz