Verbraucherschutz bei Premium-SMS
Als erste bundesdeutsche Organisation schreibt der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) konkrete verbraucherschützende Maßnahmen im Segment Premium-SMS (P-SMS) – zugeschnitten auf Premium-SMS-Dienste wie Klingeltöne, Display-Motive, Spiele etc. – verbindlich fest. Die einfachen aber wirkungsvollen Verhaltensmaßstäbe wurden am 18. Januar von der Verhaltenskodex-Kommission beschlossen sowie vom Vorstand angenommen und sollen satzungsgemäß bereits ab 1. Februar 2005 in Kraft treten.
Weiterlesen in der Presseinformation des FST (PDF).
SMS, Premium-SMS, Verbraucherschutz
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